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Der große Kampf
Evangelium Jesu mit saurer Mühe und Arbeit gepredigt. Zürich ist
ruhiger und friedlicher, als jeder andere Ort der Eidgenossenschaft,
und dies schreiben alle guten Bürger dem Evangelium zu.
Die Abgeordneten des Bischofs hatten die Räte ermahnt, in der
Kirche zu bleiben, da es außer ihr kein Heil gebe. Zwingli erwiderte:
„Laßt euch, liebe Herrn und Bürger, durch diese Ermahnung nicht
auf den Gedanken führen, daß ihr euch jemals von der Kirche Christi
gesondert habt. Ich glaube zuversichtlich, daß ihr euch noch wohl
zu erinnern wißt, was ich euch in meiner Erklärung über Matthäus
gesagt habe, daß jener Fels, welcher dem ihn redlich bekennenden
Jünger den Namen Petrus gab, das Fundament der Kirche sei. In
jeglichem Volk, an jedem Ort, wer mit seinem Munde Jesum bekennt
und im Herzen glaubt, Gott habe ihn von den Toten auferweckt, wird
selig werden. Es ist gewiß, daß niemand außer derjenigen Kirche
selig werden kann.
Die Folge dieser Verhandlung war, daß bald
darauf Wanner, einer der drei Abgesandten des Bischofs, sich offen
zum Evangelium bekannte
Der Zürcher Rat lehnte jedes Vorgehen gegen Zwingli ab, und
Rom rüstete sich zu einem neuen Angriff. Als Zwingli von den
Plänen der Römlinge hörte, schrieb er von ihnen als solchen, „wel-
che ich weniger fürchte, wie ein hohes Ufer die Wellen drohender
Flüsse“
Die Anstrengungen der Priester förderten nur die Sache,
die sie zu vernichten trachteten. Die Wahrheit breitete sich immer
weiter aus. In Deutschland faßten die Anhänger Luthers, die durch
dessen Verschwinden entmutigt waren, neuen Mut, als sie von dem
Wachstum des Evangeliums in der Schweiz hörten.
Als die Reformation in Zürich Wurzel gefaßt hatte, sah man ihre
Früchte in der Unterdrückung des Lasters und in der Förderung der
Ordnung und friedlichen Einvernehmens, so daß Zwingli schreiben
konnte: „Der Friede weilt in unserer Stadt. Zu dieser Ruhe hat aber
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wohl die Einigkeit der Prediger des Worts nicht das geringste bei-
getragen. Zwischen uns gibt es keine Spannung, keine Zwietracht,
keinen Neid, keine Zänkereien und Streitigkeiten. Wem könnte man
1
Wirz, Bd. IV, 226,227
1
Wirz, Bd. IV, 233
1
Staehelin, Bd. I, 212
1
Zwingli, Bd. VII, 202, 22.5.1522