Anmerkungen
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dessprache gewährt sowie der Laienkelch. Die Geistlichen sollten
der weltlichen Gerichtsbarkeit unterstellt werden. — Bis auf den
Laienkelch blieben jedoch die anderen Forderungen nahezu unver-
wirklicht.
Anm 029: Ablasshandel — (Seite 127)
Leo X., der zur Vollendung der prunkvollen Peterskirche am 18.
Oktober 1517 seine Ablaßbulle erlassen hatte, teilte die deutschen
Gebiete unter drei Hauptbevollmächtigte auf, wovon der Erzbischof
Albrecht von Mainz und Magdeburg einer war. Dieser ernannte als
Unterbevollmächtigten den darin erfahrenen Dominikanermönch
Tetzel aus Leipzig. (Hefele, Konziliengeschichte, Bd. IX, 11.12.)
Anm 030: Luthers Abhandlungen während seiner
Wartburgzeit — (Seite 169)
Auf der Wartburg schrieb Luther seine Deutsche Postille, Flug-
schriften über das Wesen der Beichte und Schriften gegen Privat-
messen, geistliche und Klostergelübde.
Anm 031: Münzer — (Seite 191)
Über Thomas Münzer bei J.K. Seidemann, Thomas Münzer,
Eine Biographie, Dresden/Leipzig, 1842; Joachim Zimmermann,
Thomas Münzer, Ein deutsches Schicksal, Berlin, 1925.
Anm 032: Religionsfreiheit — (Seite 200)
Die Religionsfreiheit hat eine wechselvolle Geschichte hinter
sich. In früheren Jahrhunderten war man nur selten bereit, den Glau-
ben anderer Konfessionen zu tolerieren. Heute gehört die Religi-
onsfreiheit zu den Grundrechten des Menschen. Sie ist seit dem
18./19. Jahrhundert in nahezu alle Staatsverfassungen eingegangen,
und auch der Artikel 18 der „Allgemeinen Erklärung der Menschen-
rechte“ der Vereinten Nationen hat die Religionsfreiheit zum Inhalt.
Historisch gesehen ist die Religionsfreiheit das Ergebnis heftiger
Auseinandersetzungen der christlichen Konfessionen untereinander