Anmerkungen
681
Weitere Quellen: K. Zeumer, Festgabe für Rudolf von Gneist,
Berlin, 1888; New Schaff-Herzog Encyclopedia of Religious Know-
ledge, Bd. III, 484; F. Gregorovius, Geschichte der Stadt Rom im
Mittelalter, Bd. I, 656f., Dresden, 1926; I. von Döllinger, Die Papst-
[687]
fabeln des Mittelalters 72ff., Stuttgart, 1890; S. Lähr, Die Konstanti-
nische Schenkung in der abendländischen Literatur bis zur Mitte des
14. Jahrhunderts, 1926; H. Brunner/K. Zeumer, Die Konstantinische
Schenkungsurkunde; Die Religion in Geschichte und Gegenwart,
Bd. III, 1929, Sp. 1227f.; Der Große Brockhaus, Bd. X, 412, 1931;
Der Große Herder, Bd. V, 637f., 1954; I. von Döllinger, Der Papst
und das Konzil 142, Leipzig, 1869.
Zu den im Text erwähnten falschen Urkunden gehören auch
die Pseudoisidorischen Dekretalen sowie andere Fälschungen. „Die
Pseudoisidorischen Dekretalen sind eine umfangreiche Sammlung
angeblich sehr alter Quellen des Kirchenrechts, enthalten haupt-
sächlich erdichtete oder verfälschte Dekretalen, Papstbriefe (von
Klemens I. bis Gregor I.), die Konstantinische Schenkung, ältere
Konzilsbeschlüsse, Sätze der Kirchenväter, der Bibel und des rö-
mischen Rechts in mosaikartiger Darstellung. Als Vorarbeiten für
die Pseudoisidorischen Dekretalen dienten teilweise drei andere
kirchenrechtliche Fälschungen: die sog. Capitula Angilramni, ei-
ne Sammlung echter und unechter Beschlüsse römischer Synoden,
Bischöfe und Kaiser, ferner eine verfälschte Neubearbeitung der
alten Collectio canonum Hispana und der sog. Benedictus Levita,
eine Sammlung angeblich fränkischer Kapitularien. Die Pseudoisi-
dorischen Dekretalen sind um die Mitte des 9. Jahrhunderts wahr-
scheinlich in der Kirchenprovinz Reims entstanden; der Herausgeber
nennt sich Isidorus Mercator. Unmittelbarer Zweck der Sammlung
war, die Kirche von der Staatsgewalt zu befreien, die Macht der
Erzbischöfe zu brechen und den Primat des Papstes zu festigen.
Die Bischöfe sollten der Gerichtsbarkeit der weltlichen Gewalten
sowie der Metropoliten und Provinzialsynoden enthoben werden.
Die wichtigsten Sätze der Pseudoisidorischen Dekretalen sind in die
späteren Kirchenrechtssammlungen und in das Corpus Juris Cano-
nici übergegangen und haben besonders seit der Reformbewegung
des 11. Jahrhunderts die kirchliche Rechtsentwicklung beeinflußt.
Das Mittelalter hat die Pseudoisidorischen Dekretalen für echt
gehalten; aber bereits Nikolaus von Cusa (15. Jahrhundert) äußerte