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Der große Kampf
Die Konstantinische Schenkung (donatio Constantini) ist eine
um 756 n.Chr. wahrscheinlich in Westfrankreich entstandene Fäl-
schung einer Schenkung Kaiser Konstantins des Großen an Papst
Sylvester I. aus Dankbarkeit für die Heilung vom Aussatz. Sie be-
stand aus einer großen Urkunde, worin der Kaiser den Vorrang Roms
über alle Kirchen anerkannte, dem Papst kaiserliche Abzeichen ver-
lieh und ihm außerdem den kaiserlichen Palast (Lateran) in Rom
und die Herrschaft über die Stadt, Italien und alle westlichen Reichs-
provinzen abtrat. Die vom Mittelalter für echt gehaltene Urkunde
wurde in die pseudoisidorischen Dekretalen aufgenommen. Die
Konstantinische Schenkung spielte eine bedeutende Rolle in den
Auseinandersetzungen zwischen Papsttum und Kaisertum im Mit-
telalter. Der italienische Humanist Lorenzo Valla und Nikolaus von
Cusa (Cues) haben diese Fälschung um 1440 nachgewiesen (De
falso credita et ementita Constantini donatione declamatio).
Die in der „Schenkung“ entwickelte Geschichtsauffassung ist,
vollständig behandelt, zu finden bei Henry E. Kardinal Manning,
The Temporal Power of the Vicar of Jesus Christ, London, 1862. Die
Beweise für die Schenkung waren scholastisch. Die Möglichkeit ei-
ner Fälschung wurde bis zum Aufkommen der historischen Kritik im
15. Jahrhundert überhaupt nicht erwähnt. Nikolaus von Cusa gehörte
zu den ersten, die zu dem Schluß kamen, daß Konstantin niemals
irgendeine derartige Schenkung gemacht habe. Lorenzo Valla in
Italien führte 1450 den brillanten Nachweis ihrer Fälschung. (Siehe:
Christopher B. Coleman, Treatise of Lorenzo Valla on the Donation
of Constantine, New York, 1927.) Dennoch wurde der Glaube an
die Authentizität der Schenkung und der falschen Dekretalen noch
ein Jahrhundert lebendig erhalten. Zum Beispiel erkannte Luther
anfangs die Dekretalen an; doch bald danach sagte er zu Dr. Eck:
„Ich bestreite diese Dekretalen!“, und zu Spalatin äußerte er: „Er
(der Papst) verfälscht und kreuzigt in den Dekretalen Christus, das
heißt: die Wahrheit!“
Es gilt als nachgewiesen, 1. daß die Schenkung eine Fälschung;
2. daß sie das Werk eines Mannes oder einer Zeitperiode ist; 3. daß
der Fälscher ältere Dokumente verwendet hat; 4. daß die Fälschung
aus den Jahren zwischen 752 und 778 stammt.
Die Katholiken gaben die Verteidigung der Authentizität der
Schenkung auf mit Baronius, Ecclesiastical Annals, 1592.