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Der große Kampf
setzessprache und durchlaufender Zählung der Einzelgesetze. Es
entstand der Codex Juris Canonici, der 1917 durch Benedikt XV.
veröffentlicht und Pfingsten 1918 in Kraft gesetzt wurde.
Der Titel „der Herr Gott Papst“ ist zu finden in einer Anmerkung
zu den „Extravagantes“ Papst Johannes XXII. im 14. Abschnitt
des vierten Kapitels, das die Uberschrift „Declaramus“ trägt. In der
Antwerpener Ausgabe der „Extravagantes“ vom Jahre 1584 stehen
die Worte: „Dominum Deum nostrum Papam“ in der 153. Spalte. In
der Pariser Ausgabe vom Jahre 1612 kommen sie in der 140. Spalte
vor. In verschiedenen späteren Ausgaben fehlt das Wort „Deum“
(Gott).
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Anm 002: Unfehlbarkeit! — (Seite 50; Seite 86)
Ein Aufsatz in der römischen Jesuitenzeitschrift „Civilta Cat-
tolica“ vorn 9.2.1869 brachte zuerst nähere Angaben über die ge-
planten Verhandlungsgegenstände auf dem einberufenen Vatika-
nischen Konzil, worunter sich u.a. die Verkündigung der Unfehl-
barkeit des Papstes befand (in der „Constitutio de ecclesia Christi“
vom 18.7.1870). Dieser Aufsatz löste eine starke Bewegung gegen
das Konzil und gegen die päpstliche Unfehlbarkeitserklärung aus,
die nach Meinung der Opponenten zu weittragenden Folgen führen
mußte. Die Widerstandsbewegung erfaßte Frankreich, Deutschland,
England, Österreich und die USA. 14 von 19 deutschen Bischöfen
baten den Papst, mit Rücksicht auf die gespannten Zeitverhältnisse
und die in der Kirche herrschende Unruhe die Unfehlbarkeitserklä-
rung von der Tagesordnung abzusetzen. Diesem Antrag wurde nicht
stattgegeben. Eine erste Abstimmung ergab von 671 anwesenden
Stimmen: 451 dafür, 88 dagegen, 70 enthielten sich der Stimme,
62 stimmten für eine bedingte Annahme. Mehr als ein Viertel aller
Anwesenden hatten sich damit also gegen die Annahme der Un-
fehlbarkeitserklärung ausgesprochen. Bis zur zweiten Abstimmung
wurde von den Gegnern der Erklärung nichts unversucht gelassen,
das Vorhaben des Papstes abzusetzen. Vergebens! Vor der zweiten
Abstimmung verließ deshalb eine große Anzahl von Abstimmungs-
berechtigten aus Gewissensgründen das Konzil, um nicht mit Nein
stimmen zu müssen. Die Endabstimmung ergab 533 Ja-Stimmen