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Die Glaubensberührung
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daß er euch annimmt, weil er es verheißen hat. Ihr könnt niemals
verloren gehen, wenn ihr dies tut — niemals.
„Darum preiset Gott seine Liebe gegen uns, daß Christus für uns
gestorben ist, da wir noch Sünder waren.“
Römer 5,8
.
„Ist Gott für uns, wer mag wider uns sein? Welcher auch seines
eigenen Sohnes nicht hat verschonet, sondern hat ihn für uns alle
dahingegeben; wie sollte er uns mit ihm nicht alles schenken?“
Römer 8,31.32
.
„Denn ich bin gewiß, daß weder Tod noch Leben, weder Engel
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noch Fürstentümer, noch Gewalten, weder Gegenwärtiges noch Zu-
künftiges, weder Hohes noch Tiefes, noch keine andere Kreatur mag
uns scheiden von der Liebe Gottes, die in Christus Jesu ist, unserm
Herr.“
Römer 8,38.39
.
Herr, so du willst, kannst du mich wohl reinigen
Von allen im Osten bekannten Krankheiten war der Aussatz die
gefürchtetste. Ihr unheilbarer und ansteckender Charakter, sowie ihre
schrecklichen Folgen auf ihre Opfer erfüllten das mutigste Herz mit
Furcht. Unter den Juden wurde er als eine Strafe der Sünde angese-
hen und deshalb „die Geisel“ oder „der Finger Gottes“ genannt. Da
der Aussatz tief gewurzelt, unausrottbar und tödlich ist, betrachtete
man ihn als ein Symbol der Sünde.
Der Aussätzige wurde im levitischen Gesetz für unrein erklärt,
alles was er berührte war unrein, die Luft wurde durch seinen Atem
verunreinigt, er wurde gleich einem bereits Toten von der mensch-
lichen Gesellschaft ausgeschlossen. Wenn von einem Menschen
vermutet wurde, daß er die Krankheit habe, so mußte er sich den
Priestern vorstellen, welche seinen Fall prüfen und darüber entschei-
den mußten. Wurde er als aussätzig erklärt, so wurde er von seiner
Familie getrennt, aus der Gemeinschaft Israels ausgeschieden und
dazu verurteilt, sich nur mit solchen zu vereinigen, die auf ähnli-
che Weise erkrankt waren. Selbst Könige und Schriftgelehrte waren
nicht davon ausgenommen. Ein Fürst, der von dieser schrecklichen
Krankheit ergriffen wurde, mußte sein Zepter niederlegen und die
Menschen fliehen.
Fern von seinen Freunden und seiner Verwandtschaft mußte der
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Aussätzige den Fluch seiner Krankheit tragen. Er war verpflichtet,