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Die hilflos Armen
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auferlegt hat, sollte nicht auf eine Wohltätigkeitsanstalt übertragen
oder der Mildtätigkeit der Welt überlassen werden. Wenn die Kin-
der keine Verwandte haben, die imstande sind, für sie zu sorgen, so
sollten die Gemeindeglieder ein Heim für dieselben finden. Unser
Schöpfer bestimmte, daß wir in Familien zusammen sein sollten und
die kindliche Natur wird sich am besten in der liebevollen Atmo-
sphäre eines christlichen Heimes entwickeln.
Viele, die keine eigenen Kinder haben, könnten ein gutes Werk
tun, indem sie für die Kinder anderer sorgen. Anstatt ihre Aufmerk-
samkeit gewissen Lieblingen zuzuwenden und ihre Zuneigung an
unvernünftige Tiere zu verschwenden, sollten sie ihre Beachtung
kleinen Kindern zuwenden, deren Charaktere sie nach dem göttli-
chen Vorbild bilden können. Schenkt eure Liebe den heimatlosen
Gliedern der menschlichen Familie. Seht zu, wieviele von diesen
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Kindern ihr aufbringen könnt in der Zucht und Vermahnung zum
Herrn. Viele könnten dadurch selbst einen reichen Segen haben.
Die Altersschwachen
Auch die Altersschwachen bedürfen des hilfreichen Einflusses
der Familie. In den Familien von Brüdern und Schwestern in Christo
kann für sie am besten der Verlust ihres eigenen Heimes ersetzt
werden. Wenn sie ermutigt werden, an den Interessen und Arbeiten
des Haushaltes teilzunehmen, wird nicht das Gefühl bei ihnen auf-
kommen, daß ihre Brauchbarkeit nun zu Ende sei. Laßt sie merken,
daß ihre Hilfe geschätzt wird, daß auch für sie noch etwas zu tun ist,
indem sie anderen dienen; dies wird ihre Herzen erfreuen und ihrem
Leben Interesse verleihen.
Seht zu, daß solche, deren weiße Haare und zitternde Schritte
anzeigen, daß sie sich dem Grabe nähern, soweit als möglich unter
Freunden bleiben und den Familienverkehr genießen. Laßt sie unter
denen Gott dienen, die sie gekannt und geliebt haben; laßt liebevolle
sanfte Hände für sie sorgen.
Wenn sie irgend imstande sind es zu tun, sollte es von allen
Familiengliedern als ein Vorrecht angesehen werden, ihren eige-
nen Verwandten zu dienen. Wenn dies nicht sein kann, so kommt
das Werk der Gemeinde zu und es sollte sowohl als Vorrecht wie