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In den Fußspuren des großen Arztes
Beim Lehren der Gesundheitsgrundsätze sollte man den großen
Gegenstand der Reform vor Augen halten — daß ihr Zweck ist, die
höchste Entwicklung von Leib, Seele und Geist zu sichern. Zeigt,
daß die Naturgesetze, welche das Gesetz Gottes sind, zu unsrem
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Besten dienen, daß Gehorsam gegen dieselben das Glück in diesem
Leben fördert und zur Vorbereitung für das künftige Leben beiträgt.
Spornt die Menschen an, die Offenbarungen der Liebe und Weis-
heit Gottes in den Werken der Natur zu studieren. Ermuntert sie,
jenen wunderbaren Organismus, den menschlichen Körperbau und
die Gesetze, von welchen derselbe beherrscht wird, zu erforschen.
Solche, welche die Beweise der Liebe Gottes wahrnehmen, wel-
che etwas von der Weisheit und dem Segen seiner Gesetze und den
Folgen des Gehorsams verstehen, werden ihre Pflichten und Ver-
pflichtungen von einem ganz anderen Standpunkt aus betrachten
lernen. Anstatt die Beobachtung der Gesundheitsgesetze als ein Op-
fer oder eine Selbstverleugnung anzusehen, werden sie dieselben,
wie es wirklich ist, als einen unschätzbaren Segen betrachten.
Jeder, der am Evangelium dient, sollte fühlen, daß es ein Teil
seiner bestimmten Arbeit ist, Belehrungen in den Grundsätzen einer
gesunden Lebensweise zu geben. Diese Arbeit ist sehr notwendig
und die Welt steht für dieselbe offen.
Persönliche Arbeit
Überall herrscht eine Neigung, Vereinsarbeit an die Stelle per-
sönlicher Bemühung zu setzen. Die menschliche Weisheit neigt zur
Vereinigung, zur Zentralisierung, zur Errichtung großer Kirchen und
Anstalten. Die Mehrheit überläßt den Anstalten und Vereinen das
Werk der Wohltätigkeit; sie entschuldigen sich von der Berührung
mit der Welt und ihre Herzen werden kalt. Sie werden selbstsüchtig
und unempfänglich, die Liebe für Gott und Menschen erstirbt in
ihren Seelen.
Christus überträgt seinen Nachfolgern ein persönliches Werk —
ein Werk, welches nicht durch Stellvertretung getan werden kann.
Die Arbeit an den Kranken und Armen, das Evangelium den Verlo-
renen zu bringen, soll nicht Vereinen oder organisierter Mildtätig-
keit überlassen werden. Persönliche Verantwortlichkeit, persönliche